Warener Resolution
Die Erhaltung von Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Guts-
und Herrenhäusern, Schlössern, Wirtschaftsgebäuden und Parks- Eine Erblast und Chance zugleich im deutschen und europäischen
Einigungsprozess
war, wie auch in den beiden Vorjahren das Thema des dritten November-Seminars,
das von der Europäischen Akademie M-V in Kooperation mit der
Arbeitsgemeinschaft zur Erhaltung und Nutzung von Gutsanlagen in M-V vom 01. bis
02.11.2002 in Waren durchgeführt wurde. Die Veranstaltung war mit über 70
Teilnehmern aus der gesamten Bundesrepublik voll ausgebucht. Im Ergebnis und in
Auswertung des Seminars ist spontan von den Teilnehmern die Abfassung einer
Resolution beschlossen worden. Es wurden nachstehende Schwerpunkte
eingebracht, die, an die Landes- und Bundespolitik gerichtet, den Handlungsbedarf
anzeigen. Die Gutsanlagen oder Restbestände solcher Anlagen mit ihren Guts- und
Herrenhäusern, Schlössern, Wirtschaftsgebäuden und Parks sind Kulturgut das
bewahrt und geschützt werden muss.
1. Wir, die Vereine, die die Resolution unterzeichnet haben, fordern den Stopp
des Abrisses von historischer Bausubstanz solcher Anlagen
Jüngstes negatives Beispiel ist der Abriss von Wirtschaftsgebäuden der bisher noch
komplett vorhandenen Gutsanlage Hohenbrünzow bei Demmin. Wegen angeblicher
Verkehrssicherungspflicht hat die BVVG Neubrandenburg auf kurzsichtiges
Betreiben einer an Denkmalerhalt völlig uninteressierten Gemeindevertretung zwei
von fünf Wirtschaftsgebäuden beräumt.
2. Die Steuergelder und sonstige öffentliche Mittel sollten anstatt für den
Abriss in Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen investiert werden
"Der Fortschritt besteht nicht darin, das Gestern zu zerstören, sondern seine Essenz
zu bewahren, welche die Kraft hat, das bessere Heute zu schaffen." Jose Ortega y Gasset
Historische Gebäude sind Identität stiftende Elemente für die Region und
das Land, die Heimatverbundenheit vermitteln. Ein Abriss solcher Gebäude führt zu
Verlust von Lebensqualität.
3. Wir fordern ein Mitspracherecht bei anstehenden Abrissanträgen in Form
eines " Runden Tisches " und bieten unsere Mitarbeit durch einen Beirat an
Die Gesellschaft hat neben einer Verkehrssicherungspflicht auch die Verantwortung
für nachwachsende Generationen, die Zeitzeugnisse der Geschichte zu erhalten. Der
zum Teil objektiv ungerechtfertigte Abriss von Kulturgut im öffentlichen Eigentum ist
u. E. eine Kulturschande, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Wir wollen dies nicht
länger hinnehmen und behalten uns vor, künftig rechtliche Schritte gegen die
Verantwortlichen einzuleiten.
4. Wir kritisieren die Vermarktungsstrategie der Bodenverwertungs- und -
Verwaltung GmbH ( BVVG) und der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (TLG)
Es kann nicht sein, dass Teile aus einer Gutsanlage verkauft werden und der
Restbestand dann unverkäuflich dem Verfall preisgegeben bzw. Spekulanten
Vorschub geleistet wird. Beispiel: Verkauf des Parks Hohenbrünzow. Hier fand sich
zum Glück noch ein Käufer für das Gutshaus ohne Park. Nach einer kompletten
Dachsanierung kann heute das Herrenhaus als gerettet angesehen werden.
5. Wir beabsichtigen, im Jahr 2003 eine private treuhänderische Stiftung in
Obhut der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu gründen. Zweck dieser
Stiftung ist die Erhaltung der Gutsanlagen in M-V
Jeder interessierte Bürger und jede Firma des Landes und der Bundesrepublik hat
die Möglichkeit, sich an der Stiftung durch Zustiftungen zu beteiligen. Auch kleine
Beträge sind willkommen. Die Absichtserklärungen können an die Vereine, die die
Resolution unterzeichnet haben oder an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in
Bonn, Stiftungszentrum Koblenzer Str. 75, 53177 Bonn, gesandt werden.
Telefonische Auskunft erteilt das Stiftungszentrum über Nr. 0228 3906399 1.
Mecklenburg- Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem keine Landesstiftung
für Denkmalschutz existiert.
6. Auch der Staat sollte sich verpflichten, einen Beitrag zu einer solchen
Stiftung zu leisten
Wir stellen uns vor, dass der Staat, wenn schon kein Kapital, so doch Ackerflächen in
die Stiftung einbringt. Die jährlichen Pachterträge daraus stünden dann der Stiftung
zur Verfügung. Unser Vorschlag ist, dass z.B, die noch in Staatsbesitz befindlichen
ca. 300 ha Ackerflächen des ehemaligen Volkseigenen Gutes Hohenbrünzow in die
Stiftung eingebracht werden. Wir bitten die Landesregierung, unseren Vorschlag zu
unterstützen. Hierzu ein Zitat von Prof. Dr. Kiesow, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung
Denkmalschutz in Bonn aus dem ZDF Dokumentarfilm Ruinen schaffen ohne
Waffen: "Die Schlösser sind entstanden aus dem Grundbesitz an Wald und Land. Die Erträge
von Land und Forstwirtschaft haben die Mittel erbracht, um die Schlösser zu bauen.
Sie haben über Jahrhunderte dazu geführt, dass die Schlösser erhalten wurden und
wenn man heute die Ländereien abtrennt und nimmt ihnen die Grundlage, dann
muss die Öffentliche Hand anderweitig versuchen, ihrer Verpflichtung zur Erhaltung
dieses Kulturerbes gerecht zu werden. Hier kann sich der Bund nicht einfach aus der
Pflicht ziehen."
7. Subventionen für die Landwirtschaft an die Pflege der Kulturlandschaft
koppeln
Wir ermutigen die Landwirtschafts- und Verbraucherministerin, die angedachte
Einbeziehung der Landschaftspflege in die Förderrichtlinien für die Landwirtschaft
bald umzusetzen. Es kann nicht sein, dass Millionen für Subventionen nur zur
Stützung der Lebensmittelpreise an die Landwirtschaft fließen und für die Erhaltung
und die Pflege der Kulturlandschaft vergleichsweise geringe Mittel zur Verfügung
stehen. Wir plädieren für ein gesondertes Förderprogramm in den neuen Ländern,
um nachhaltig Mittel zur Aufwertung der Kulturlandschaft einsetzen zu können,
analog dem Dorferneuerungsprogramm.
8. Die Pflege und der Erhalt der Kulturlandschaft sind auch ein Potenzial gegen
die Entvölkerung in Mecklenburg-Vorpommern
Nicht nur für den Tourismus ist der Erhalt der Gutsanlagen und damit die Pflege der
Kulturlandschaft von Bedeutung. Die Landesregierung sollte erkennen, dass durch
Kulturförderung auf diesem Gebiet das Land auch attraktiver wird für Interessenten
aus den Ballungsgebieten der Bundesrepublik, die Raum und Ruhe suchen, hier
ihren Wohnsitz. zu nehmen. Erste Anzeichen einer solchen Zuwanderung sind schon
vorhanden. Die konsequente Sicherung und Erhaltung des Kulturerbes eröffnet nicht
zuletzt neue Arbeitsmarktressourcen für das Land und stoppt die Abwanderung von
Arbeitskräften. Durch die Ausbildung von jungen Fachkräften im Sanierungsbereich
wird man auch dem Generationenvertrag gerecht. Hoffnungsvolle Ansätze sind in der
von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz geförderten Jugendbauhütte Wismar zu erkennen.
Unterzeichner:
Arbeitsgemeinschaft Gutsanlagen e.V., Sitz Thünen-Museum-Tellow
17168 Tellow Rolf-Peter Bartz
Kultur-Landschaft e.V., Sitz Gutshaus Lansen, Wiesenstr. 6
17192 Lansen Prof. Dr. Diethard Kerbs Arbeitsgruppe kulturlandschaft.mv, Sitz Fachhochschule Neubrandenburg
Brodaer Str. 2 17033 Neubrandenburg Prof. Dr. Marcus Köhler, Prof. Dr. Manfred Köhler, Prof. Thomas Oyen
Solzow, den 18. Januar 2003
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